AGB
Mietbedingungen – AGBs
1. Gegenstand der Vermietung
1.1. Mietgegenstände sind bei Instagram und über die Homepage in den Mietangeboten angegebenen Dekorationsartikel.
1.2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum der Vermieterin.
1.3. Die Mietgegenstände werden dem Mieter/ der Mieterin nur für den vereinbarten Zweck (d.h. zur gewöhnlichen Verwendung auf der vereinbarten Veranstaltung) und für die Dauer der Mietdauer zur Verfügung gestellt.
1.4. Eine Anschlussverwendung der Mietgegenstände über den vereinbarten Rückgabetermin hinaus ist nicht gestattet, es sei denn, dies wurde vor Mietbeginn vertraglich festgelegt.
2. Mietdauer
2.1. Die Mietdauer beträgt fünf Tage (Donnerstag bis Montag), es sei denn es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart. Eine frühere Rückgabe reduziert allerdings nicht die Mietkosten.
2.2. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter/ die Mieterin und endet mit Rückgabe an die Vermieterin, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Beendigungszeitpunkt schriftlich vereinbart wurde.
2.3 Eine Verlängerung der Mietdauer ist bei Vertragsabschluss oder vor Mietbeginn nach Absprache möglich.
2.4. Wenn der/ die Mieter/in das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss er den vollen Mietpreis je angefangener Tage zusätzlich zahlen. Zudem können Schadensersatzansprüche des/ der Folgemieters/in aufkommen.
3. Vertragsinhalt/ Mietpreise/ Mieteinheit
3.1. Die Angebote der Vermieterin sind bis zum Zeitpunkt der Vertragszusage durch den Mieter/ die Mieterin unverbindlich. Der/ die Mieter/in ist im Falle des Vertragsschlusses berechtigt das vereinbarte Auftragsvolumen je Artikel, um maximal 10% zu reduzieren, sofern die gewünschte Reduzierung bis spätestens vier Wochen vor der vereinbarten Auslieferung schriftlich angezeigt wird.
3.2. Die Mietpreise werden auf Grundlage der aktuellen Preisliste festgelegt und gelten für eine Mieteinheit, auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig und/ oder unbenutzt zurückgegeben werden.
3.3. Die Mietpreise beinhalten nicht die Kosten für die Anlieferung und Abholung des Mietgegenstandes zum und vom Veranstaltungsort. Dieser Bring- und Abholservice ist bei Verfügbarkeit für 1,00€ je gefahrener Kilometer je einfacher Strecke und 169€ Pauschalpreis möglich.
3.4. Der Auf- und Abbau des Mietmobiliars ist nicht im Mietpreis enthalten (nur bei dem Fullservice).
3.5. Die angegebenen Mietpreise richten sich an Gewerbetreibende und Privatpersonen.
3.6 Ein Gespräch im Showroom ist im Preis des Fullservice Pakets inbegriffen und mit eingerechnet. Wenn der Mieter nach einen Fullservice Gespräch im Showroom diese Leistung nicht mehr buchen möchte, ist eine Aufwandsentschädigung von 159,00€ brutto zu zahlen. Grundlage ist hierfür, dass nur Fullservice Paare diesen privaten Termin im Showroom bekommen.
4. Rücktritt vom Mietvertrag und Kündigungsrecht
4.1. Die Ware wird wie gesehen oder auf Bilder vermietet.
4.2. Der Mieter/ die Mieterin hat die Ware bei Übergabe/Selbstabholung in Anwesenheit der Vermieterin auf erkennbare Mängel zu untersuchen. Im Fall des Verzichts auf Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.
4.3. Im Falle der Mangelhaftigkeit der Ware hat der Vermieter das Recht zur Nachlieferung oder Nachbesserung.
4.4. Schadensersatzansprüche gegen die Vermieterin werden nur anerkannt, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.
4.5. Der Auftrag muss vom Mieter/ der Mieterin schriftlich storniert werden. Bei Stornierung nach Vertragsabschluss fallen nachfolgende Stornogebühren an: 25% des Auftragswertes bis 4 Monate vor Mietbeginn | 50% des Auftragswertes bis 14 Tage vor Mietbeginn | 75% des Auftragswertes bei weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn | 100% des Auftragswertes bei weniger als 7 Tagen vor Mietbeginn. Eine Stornierung einzelner Dekorationsartikel ist nicht möglich.
4.6 Muss die Veranstaltung durch CORONA abgesagt werden sind die gemieteten Artikel kostenfrei stornierbar. Ausgenommen sind personalisierte Artikel, welche 4 Wochen vor Veranstaltungstermin angefertigt werden.
5. Kaution
Die Vermieterin behält sich vor, eine Kaution zur Versicherung gegen Verlust und Beschädigung der Mietgegenstände zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens 50€ maximal 300€ bzw. die doppelte Höhe des Gesamtleihwerts und wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit, Sauberkeit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet. Die Kaution ist mit der Restzahlung fällig.
6. Preise/ Zahlungsbedingungen
6.1. Die angegebenen Preise sind Bruttopreise.
6.2. Die Anzahlung beträgt 50% des Gesamtpreises bei Vertragszusage. Die Restzahlung von 50% ist zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn inkl. vereinbarter Kaution zu begleichen.
6.3. Die Mietsicherheit/ Kaution ist bei Selbstabholungen nicht in bar möglich.
6.4. Zahlart via Bankverbindung
Sabrina Kuszka
Bank N26
IBAN DE24 1001 1001 2621 4343 73
BIC NTSBDEB1XXX
6.5. Entstehende Mehrkosten bei Mietausfall wird in Rechnung gestellt.
6.6. Die Vermieterin behält sich das Recht vor, in einer Abschlussrechnung nach Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten, sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder Aufwendungen für Schadens- und Wertersatz in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung der Abschlussrechnung kann mit der Mietsicherheit vorgenommen werden. Sollte die Mietsicherheit nicht ausreichen, so sind die Mehrkosten sofort bzw. bei Überweisung binnen 14 Tagen zusätzlich zu zahlen.
6.7. Die Vermieterin ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.
6.8. Wird der geschuldete Mietpreis nicht vereinbarungsgemäß gezahlt, ist die Vermieterin berechtigt, die Mietsache wieder an sich zu nehmen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Mieters gegenüber der geschuldeten Miete besteht nur dann, wenn dem Mieter ein unbestrittener, ein rechtskräftig festgestellter oder ein Gegenanspruch aus dem zugrunde liegenden Mietvertrag zusteht.
7. Lieferung/ Abholung sowie Aufbau- und Abbaukosten
7.1. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung der Mietgegenstände ab der im Mietvertrag genannten Adresse zu den genannten Preisen.
7.2. Die Anlieferung und Abholung beinhalten keinen Auf- und Abbau des Mobiliars.
7.3. Wenn eine Anlieferung und Abholung der Mietgegenstände vereinbart wurde, erfolgt diese zum vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein bestimmter Zeitpunkt vereinbart, erfolgt die Anlieferung und Abholung nach Terminvorgabe durch die Vermieterin.
7.4. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung und der schriftlichen Bestätigung der Vermieterin.
7.5. Die Vermieterin kann nicht für verspätete Lieferungen in Folge höherer Gewalt haftbar gemacht werden.
7.6. Der Mieter/ die Mieterin verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.
7.7. Der Mieter/ die Mieterin oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als nicht zustellbar, wodurch 100% der Mietkosten zu zahlen sind.
7.8. Die Vermieterin ist berechtigt, bestellte Mietgegenstände durch gleichwertige oder höherqualitative Artikel zum Preis der ursprünglich bestellten Ware zu ersetzen, sofern sie nicht in der Lage ist, die bestellten Mietgegenstände zu liefern.
7.9. Alle Maßangaben sind Circa Maße, sowie alle Produktfotos Beispielbilder. Der Vermieter behält sich Abweichungen in Maß, Form und Farbe vor, soweit dies für den Mieter/ die Mieterin zumutbar ist.
7.10. Der Mieter/ die Mieterin trägt bei Selbstabholung der Mietgegenstände Sorge über die Feststellung von Menge und Unversehrtheit der Mietgegenstände und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Spätere Mängelanzeigen sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt. Der Mieter/ die Mieterin ist für den ordnungsgemäßen Transport der Mietgegenstände verantwortlich. Für den Transport ist ein geschlossenes Fahrzeug vorgeschrieben.
7.11. Wird die Anlieferung von der Vermieterin übernommen, so hat diese bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihr die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Für den Transport gelten die jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen des Spediteurs Gewerbe.
7.12. Wird die Anlieferung von einem Dritten übernommen, so findet der Gefahr Übergang bereits mit der Übergabe der Mietgegenstände an den Dritten statt.
8. Sorgfaltspflicht, Prüfungsrichtlinien und Reklamationen
8.1 Der/ die Mieter/in hat die Mietgegenstände während der Mietzeit, ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.
8.2. Die Mietgegenstände müssen vor Witterung geschützt werden und dürfen dieser nicht ausgesetzt sein.
8.3. Der/ die Mieter/in verpflichtet sich, während der Mietzeit dafür Sorge zu tragen, dass die Mietgegenstände nicht durch Dritte beschädigt werden. Jeglicher Verlust oder jegliche Beschädigung der Mietgegenstände, sind der Vermieterin umgehend mitzuteilen.
8.4. Bei längerer Mietzeit hat der Mieter/ die Mieterin dafür Sorge zu tragen die Mietgegenstände ordnungsgemäß zu lagern. Hierfür ist ein abgeschlossener trockener Raum vorgeschrieben.
8.5. Im Fall von besonderer Pflege oder Bedienungsanforderungen, sind die Mietgegenstände gegebenenfalls nach Bedienungsanleitung zu gebrauchen. Der Mieter hat sicher zu stellen, dass die Bedienung der Mietgegenstände ausschließlich durch fachlich qualifiziertes Personal erfolgt.
8.6. Die Befestigung von Werbematerial darf ausschließlich durch leicht entfernbare Materialien erfolgen. Die Verwendung von Nägeln, Schrauben, stark adhäsiven Klebstoffen und sonstigen, schwer zu entfernenden Stoffen, ist generell zu unterlassen.
8.7. Mängelanzeigen hat der Mieter bei offenen Mängeln unverzüglich bei versteckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu erstatten. Der Mieter hat nachzuweisen, dass er die Mängelanzeige unverzüglich erstattet hat. Wird der mangelhafte Artikel trotzdem vom Mieter/ von der Mieterin verwendet, wird die Miete des Artikels um maximal 50% des Mietpreises gemindert, sofern der Mangel umgehend angezeigt wurde und dem Vermieter das Recht zur Nachbesserung eingeräumt wurde.
8.8. Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut mehrfach eingesetzt wird und nicht immer neuwertig ist. Normale Gebrauchspuren, die auf dem Einsatz der Ware als Mietobjekt beruhen, stellen keinen Reklamationsgrund dar.
8.9. Mit dem Empfang der Ware bestätigt der Mieter die mangelfreie Leistung. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.
8.10 Der Mieter darf Artikel nicht auseinanderbauen um gewisse Dekoration in sein Transportmittel zu befördern. Wenn dies doch geschieht, wird eine Rechnung über die Arbeitsstunde gestellt für den korrekten Wiederaufbau.
9. Rückgabe
9.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in selbem Zustand und der selber Anzahl bzw. Umfang, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Wird der vereinbarte Rückgabetermin vom Mieter/ der Mieterin nicht eingehalten, steht dem Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung zu. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
9.2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den/ die Mieter/in nicht von seinen Sicherungspflichten.
9.3. Besteht der Mietauftrag aus einer Vielzahl von Mietgegenständen und eine vollständige Überprüfung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit durch die Vermieterin ist bei der Rückgabe nicht möglich, ist die Vermieterin berechtigt die vollständige Zählung und Schadensfeststellung in den eigenen Geschäftsräumen vorzunehmen. Sie garantiert, dass im Zeitraum zwischen Rückgabe und Zählung kein Verlust oder Beschädigung an den Mietgegenständen stattfindet. Über das Ergebnis der Zahlung und Schadensfeststellung wird die Vermieterin die/den Mieter/in unverzüglich informieren.
9.4. Der Mieter/ die Mieterin verpflichtet sich, die Mietgegenstände sauber an den Vermieter zurück zu geben soweit die Reinigung nicht mit im Preis inkludiert ist. Werden diese verschmutzt zurückgegeben, muss der/ die Mieter/in für die entsprechenden Reinigungskosten pro Artikel laut Artikelbeschreibung aufkommen.
9.5. Textilien müssen nach deren Benutzung der Vermieterin in einem fleckenfreien, wachsfreien und einwandfreien Zustand zurückgegeben
9.6 Jegliches Geschirr, Besteck oder Gläser sind von Hand gespült und abgetrocknet zurückzugeben, ansonsten greift Nr. 9.4.
9.7. Erfolgt die Rückgabe des Mietgegenstandes nicht im beschriebenen Zustand, ist Sabrina Kuszka berechtigt, diesen auf Kosten des Mieters wiederherzustellen. In Fällen extremer Verschmutzung von Textilien, Beschädigung oder Unbrauchbarkeit von jeglichen anderen Leihartikel behält sich die Vermieterin folglich das Recht vor, die zusätzlichen Kosten bis zu einem fünffachen Preis des Entleihwerts dem Mieter/ der Mieterin in Rechnung zu stellen bzw. von der Kaution einzubehalten.
9.8. Bei Verlust der Mietsache muss der Mieter Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises leisten. Diese richten sich nachfolgenden Sätzen: Mietpreis mal fünf. Reparaturkosten richten sich je nach Umfang der Beschädigung und werden mit 89,00€ je angefangener Personalstunde für die Wiederherstellung berechnet, sowie den benötigten Materialkosten (Einkaufspreis).
10. Haftung des Mieters/ der Mieterin
10.1. Der Mieter/ die Mieterin haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an die Vermieter/in. Er/ sie hat die Vermieterin unverzüglich, über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wennder Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.
10.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der/ die Mieter/in.
10.3. Auf Verlangen der Vermieterin hat der/ die Mieter/in Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.
10.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen, hat der/die Mieter/in die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten
10.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der/ die Mieter/in mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten.
10.6. Bei Open-Air Veranstaltungen trägt der Mieter/ die Mieterin das Wetterrisiko.
10.7. Der Mieter/ die Mieterin ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin Veränderungen an den ihm/ ihr überlassenen Mietgegenständen vorzunehmen. Vorhandene besondere Kennzeichen dürfen vom Mieter/ der Mieterin nicht entfernt werden.
10.8. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter/ die Mieterin über, sobald diese/r die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Die Vermieterin rät daher, den Mietgegenstand für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
11. Haftung Vermieterin
11.1. Die Vermieterin ist von der Haftung und einem Schadensersatz für direkte oder indirekte Schäden bzw. Mietausfall, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter/ die Mieterin, vorherige Mieter, durch von der Vermieterin oder Mieter/in beauftragte Dritte, durch Fehler und/ oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Vermieterin verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung der Vermieterin auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
11.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/ oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.
11.3. Die Vermieterin haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt.
11.4. Zeigt sich bei der Inbetriebnahme der Mietsache oder während der Dauer des Betriebes ein Mangel, den die Vermieterin zu vertreten hat, behält sich die Vermieterin das Recht zur Nachbesserung vor. Kann der Mangel durch den Vermieter nicht behoben werden und macht der Mangel eine Nutzung des Mietgegenstandes unmöglich, so wird die Miete maximal in Höhe des Mietpreises für den mangelhaften Artikel gemindert.
12. Widerrufsrecht und Widerufsfolgen
12.1. Der Mieter/ die Mieterin kann den Vertragsschluss, welcher durch Unterzeichnung des Angebotes zu Stande kommt, innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss.
12.2. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, welcher zu richten ist, an: Sabrina Kuszka info@leihdirliebe.de
12.3. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Mieter/ die Mieterin mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Vermieter mit deren Empfang.
12.4. Im Übrigen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen
13. Schlussbestimmung
13.1. Erfüllungsort ist Moers.
13.2. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist Moers, sofern der Mieter/ die Mieterin Kaufmann ist.
13.3. Auf den geschlossenen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
13.4 Die Vermieterin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
13.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.